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Kapitalschutzrichtlinie seit in Kraft
Die Richtlinie 2006/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. zur Änderung der Richtlinie 77/91/EWG des Rates in Bezug auf die Gründung von Aktiengesellschaften sowie die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals (Zweite gesellschaftsrechtliche Richtlinie) ist am in Kraft getreten. Eine Umsetzung in deutsches Recht muss bis zum erfolgen.
Wesentliche Hintergründe dieser Richtlinie:
Mitgliedstaaten sollen den Aktiengesellschaften gestatten können, Aktien für die Einbringung von Sachanlagen auszugeben, ohne diese dabei, trotz Vorliegens eines klaren Anhaltspunkts, zu einer Sachverständigenbewertung zu verpflichten. Das Recht von Minderheitsaktionären, eine solche Bewertung zu verlangen, soll jedoch garantiert werden.
Darüber hinaus soll Aktiengesellschaften der Erwerb eigener Aktien bis ...