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Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis
Anforderungen nach der VO 1/2006 und praxisorientierte Umsetzung
Die Wirtschaftsprüferkammer und das Institut der Wirtschaftsprüfer haben das neue Regelwerk VO 1/2006 zur Qualitätssicherung verabschiedet (vgl. WPg 2006 S. 629 - 646). Hiermit soll der gesetzlichen Pflicht zur Einrichtung und Überwachung von Qualitätssicherungssystemen in Wirtschaftsprüferpraxen nachgekommen werden. Mit dem neuen Regelwerk soll vor allem eine hohe Qualität bei der Auftragsabwicklung in allen Tätigkeitsbereichen der Wirtschaftsprüferpraxis sichergestellt werden. So ist z. B. bei besonders risikobehafteten Prüfungen oder bei Prüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse eine prozessbegleitende Qualitätssicherung durch einen weiteren Mitarbeiter vorzunehmen, der nicht an der Prüfungsdurchführung beteiligt ist. Weitere neue Inhalte durch die VO 1/2006 sind sog. Konsultationsprozesse für wesentliche Zweifelsfragen sowie die Einrichtung einer Beschwerdestelle (anonymer Briefkasten bzw. whistleblower protection). S. 1170
I. Zielsetzung, Verpflichtungsgrad
§ 55 WPO sieht eine gesetzliche Verpflichtung für den Wirtschaftsprüfer vor, die Regelungen zu schaffen, die zur Einhaltung von Berufspflichten erforderlich sind, sowie ihre Anwendung zu überwac...