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Oberste FinBeh der Länder 18.10.2006 3 - G 142.2/18, NWB direkt 44/2006 S. 10

Vereinbarkeit der Hinzurechungsvorschriften für gemietete Anlagegüter mit Dienstleistungsverkehrsfreiheit

Die Gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. - G 1422 (BStBl 2000 I S. 486) werden mit der Maßgabe aufgehoben, dass in den Fällen eine Hinzurechnung endgültig unterbleibt, in denen der Vermieter, Verpächter oder Leasinggeber, der im EU-Ausland, einem EWR-Staat oder in einem Staat ansässig ist, mit dem ein DBA besteht, das vermietete Anlagegut nachweislich in einem Betriebsvermögen hält, und in den übrigen Fällen die Hinzurechnung endgültig vorzunehmen ist. Im Übrigen ist bei erstmaliger Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags in Fällen, in denen der Vermieter, Verpächter oder Leasinggeber im EU-Ausland, einem EWR-Staat oder einem Staat ansässig ist, mit dem ein DBA besteht, eine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 7 Satz 1 GewStG nicht vorzunehmen, wenn dieser ausländische Vermieter, Verp...

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