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BFH 22.03.2006 XI R 60/03, NWB direkt 44/2006 S. 5

Versorgungsfreibetrag und Werbungskosten bei Bezug betrieblicher Versorgungsrenten

Bezieht ein Steuerpflichtiger eine betriebliche Versorgungsrente wegen einer früheren selbständigen Tätigkeit i. S. des § 18 EStG, ist von den Renteneinnahmen weder der Versorgungsfreibetrag nach § 19 Abs. 2 EStG noch der Arbeitnehmerpauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG abzuziehen. Eine altersbedingte steuerliche Entlastung für Bezüge, die nicht mit dem Ertragsanteil besteuert werden und die keine Versorgungsbezüge i. S. des § 19 Abs. 2 EStG sind, erfolgt nach dem Willen des Gesetzgebers ausschließlich durch den Altersentlastungsbetrag gem. § 24a EStG. Der Steuerpflichtige muss während der Zeitspanne, die das BVerfG dem Gesetzgeber für die Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte eingeräumt hat, eine eventuelle Benachteiligung bei der Besteuerung seiner betrieblichen Versorgungsrente hinnehmen.

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