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OFD Münster 19.10.2006 Kurzinfo ESt 23/2006, NWB direkt 44/2006 S. 5

Beiträge i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG (Rürup-Rente)

In der Praxis sind vermehrt Fälle aufgetreten, in denen die im Gesetz genannten Voraussetzungen einer Rürup-Rente zwar erfüllt sind, nicht jedoch die Voraussetzungen der Rn. 10 des /S 2345 (BStBl 2005 I S. 429), die einen expliziten Ausschluss einer nachträglichen Änderung der Voraussetzungen „nicht vererblich, nicht übertragbar” etc. fordert. Der ausdrückliche Ausschluss einer Änderung ist kein konstitutives Merkmal für das Vorliegen einer Basisrente. Die Formulierung dürfte aufgenommen worden sein, um weitestgehend auszuschließen, dass nachträglich entsprechende Änderungen von Verträgen in der Praxis vorgenommen werden. Zudem würde aufgrund der im Zivilrecht bestehenden Vertragsfreiheit ohnehin nicht die Möglichkeit bestehen, eine einvernehmliche Vertragsänderun...

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