Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH 23.05.2006 VI ZB 7/05, NWB 44/2006 S. 360

Prozessrecht | Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens

Die obsiegende Partei kann im Zivilprozess vom unterlegenen Gegner die Erstattung derjenigen Kosten verlangen, die zur „zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig” waren (§ 91 Abs. 1 Satz 1, § 103 Abs. 1 ZPO); ein vorprozessual eingeholtes Privatgutachten erfüllt diese Voraussetzungen nicht allein durch seine Vorlage im Rechtsstreit. Die Tätigkeit des Privatsachverständigen muss vielmehr in unmittelbarer Beziehung zu dem Rechtsstreit stehen und die Position des Auftraggebers in dem ihm angedrohten Rechtsstreit stützen. Eine ausschließliche Ausrichtung des ursprünglichen Gutachtenauftrags auf den konkreten Prozess ist jedoch nicht erforderlich () NWB TAAAC-02604.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen