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Oberste FinBeh der Länder 18.10.2006 IV B 7 - G 1422 - 16/06, NWB 44/2006 S. 356

Gewerbesteuer | Vereinbarkeit der Hinzurechungsvorschriften für gemietete Anlagegüter mit dem Gebot des freien Dienstleistungsverkehrs

Nach einem gleichlautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder v. - IV B 7 - G 1422 - 16/06 NWB QAAAC-18112 werden die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. - G 1422 (BStBl 2000 I S. 486) mit der Maßgabe aufgehoben, dass in den Fällen eine Hinzurechnung endgültig unterbleibt, in denen der Vermieter, Verpächter oder Leasinggeber, der im EU-Ausland, einem EWR-Staat oder in einem Staat ansässig ist, mit dem ein DBA besteht, das vermietete Anlagegut nachweislich in einem Betriebsvermögen hält, und in den übrigen Fällen die Hinzurechnung endgültig vorzunehmen ist. Im Übrigen ist bei erstmaliger Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags in Fällen, in denen der Vermieter, Verpächter oder Leasinggeber im EU- Ausland, einem EWR-Staat oder einem Staat ansässig ist, mit dem ein DBA besteht, eine...

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