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Arbeitsrecht; | Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung
Das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte v. ist im BGBl 1998 I S. 3843 verkündet worden und am in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden die Änderungen des Rentenreformgesetzes 1999 hinsichtlich der Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrenten und bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente für Schwerbehinderte bis zum hinausgeschoben. Der Beitragssatz in der Rentenversicherung wird für die Zeit vom bis zum auf 19,5 v. H. gesenkt. Die Kleinbetriebsklausel im Kündigungsschutzgesetz wird wieder von 10 auf 5 Arbeitnehmer zurückgeführt. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle wird wieder auf 100 v. H. erhöht. Wir werden über den wesentlichen Inhalt des Gesetzes in NWB Heft 4/1999 berichten.