Voraussetzungen der Realisierung eines anzuerkennenden Verlustes
aus der Veräußerung von Wertpapieren
Leitsatz
Ein Spekulationsverlust im Sinne des
§ 23 EStG liegt nur bei echter Verlustrealisation vor. Wird die gleiche
Anzahl von Aktien in engem zeitlichen Zusammenhang zur Veräußerung
wieder zurückerworben, ist eine Verlustrealisation regelmäßig
nicht gegeben. Dies gilt jedenfalls dann, wenn Verkauf und Rückkauf der
Aktien durch einen Gesamtplan verbunden sind. Davon ist indiziell auszugehen,
wenn die Aktien bereits am Folgetag wieder zurückgekauft werden. In einem
solchen Fall liegt zudem ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vor.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 1462 Nr. 23 EFG 2007 S. 192 Nr. 3 KÖSDI 2007 S. 15381 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 46/2006 S. 3865 AAAAC-18071
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 14.09.2006 - 5 K 286/03
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