Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau

Allgemeine Wirtschaftsfragen; | Festsetzung der Euro-Umrechnungskurse

Der Rat der Europäischen Union hat mit Verordnung v. die Euro-Umrechnungskurse festgelegt, zu denen die Währungen der 11 teilnehmenden Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Finnland, Österreich, Portugal und Spanien) durch den Euro ersetzt werden. Die Verordnung tritt am in Kraft und wird mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EG rechtsverbindlich. Der Umrechnungskurs für die Deutsche Mark lautet: 1 Euro = 1,95583 DM. Unter der Internetadresse http://www.bundesfinanzministerium.de/rund.htm bietet das BMF eine Übersicht zu den Umrechnungs- und Rundungsregeln. Die Übersicht enthält ebenfalls einen Link auf den sog. Euro-Rechner, mit dem jede Währung der 11 Euro-Teilnehmerstaaten in Euro umgerechnet werden kann.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen