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Allgemeine Wirtschaftsfragen; | Festsetzung der Euro-Umrechnungskurse
Der Rat der Europäischen Union hat mit Verordnung v. die Euro-Umrechnungskurse festgelegt, zu denen die Währungen der 11 teilnehmenden Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Finnland, Österreich, Portugal und Spanien) durch den Euro ersetzt werden. Die Verordnung tritt am in Kraft und wird mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EG rechtsverbindlich. Der Umrechnungskurs für die Deutsche Mark lautet: 1 Euro = 1,95583 DM. Unter der Internetadresse http://www.bundesfinanzministerium.de/rund.htm bietet das BMF eine Übersicht zu den Umrechnungs- und Rundungsregeln. Die Übersicht enthält ebenfalls einen Link auf den sog. Euro-Rechner, mit dem jede Währung der 11 Euro-Teilnehmerstaaten in Euro umgerechnet werden kann.