Verfahren zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Überprüfung des Gelingens der Absendung von Telefaxen
Leitsatz
Wird ein Rechtsbehelfsschreiben per Telefax übersandt und geht dieses Schreiben dem Finanzamt nicht zu, kann Wiedereinsetzung
in den vorigen Stand nur gewährt werden, wenn der Absender des Telefax alles ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um das
vollständige Gelingen der Absendung zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass sich der Absender von seinem Telefaxgerät
einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen. Die Rechnung der Telekom mit Einzelverbindungsnachweis genügt nicht.
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 439 Nr. 7 EFG 2006 S. 1876 Nr. 24 JAAAC-18068
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 09.08.2006 - 3 K 2576/03
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