Abgrenzung Gewerbebetrieb – freiberufliche Tätigkeit bei einer Praxis für Anästhesiologie mit angeschlossenem Druckkammerzentrum
Eigenverantwortlichkeit des Arztes
Tätigkeitsmittelpunkt
Leitsatz
1. Eine Praxis für Anästhesiologie mit angeschlossenem Druckkammerzentrum stellt Mangels Eigenverantwortlichkeit einen Gewerbebetrieb
dar, wenn der Berufsträger und Praxisinhaber Teile der ärztlichen Tätigkeit – im Streitfall unter anderem einen mobilen Anästhesiedienst
– durch fachlich vorgebildete Angestellte ausführen lässt, ohne deren Tätigkeit zu überwachen oder dabei selbst leitend tätig
zu sein.
2. Ein qualitativer Schwerpunkt der Tätigkeit eines Anästhesisten liegt in der Durchführung und Begleitung von Operationen.
Ein zur Vor- und Nachbereitung der mit den Patienten geführten Vorbereitungsgespräche genutztes häusliches Arbeitszimmer ist
daher nicht Mittelpunkt der Tätigkeit des Anästhesisten.
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1916 Nr. 24 VAAAC-18064
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 24.08.2006 - 1 K 982/03
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