Gehaltszahlungen an Geschäftsführer der
Komplementär-GmbH bei atypisch stiller Beteiligung des
Geschäftsführers an Komplementär GmbH
Leitsatz
1. Die Gehaltszahlungen an den Geschäftsführer einer
Komplementär-GmbH stellen keine Betriebsausgaben der GmbH & Co. KG
dar, sondern Sondervergütungen im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Satz 1 EStG, wenn der Geschäftsführer über eine atypisch stille
Beteiligung Mitunternehmer der GmbH und diese wiederum Mitunternehmerin der
GmbH & Co. KG ist.
2. Für die Annahme einer mittelbaren Beteiligung über eine
Personengesellschaft ist erforderlich, dass eine ununterbrochene
Mitunternehmerkette besteht.
3. Bei der Hintereinanderschaltung der Mitunernehmerschaft zwischen
der GmbH & Co. KG und der Kommanditisten-GmbH sowie der
Mitunternehmerschaft zwischen der Kommanditisten-GmbH und dem atypisch still
beteiligten Geschäftsführer liegt kein Verstoß gegen das Verbot
des Durchgriffs durch eine Kapitalgesellschaft vor.
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1829 Nr. 23 INF 2007 S. 46 Nr. 2 StuB-Bilanzreport Nr. 6/2007 S. 233 RAAAC-18061
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.07.2006 - 4 K 369/01
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