Umsatzsteuer;
§ 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) – Rechnungen über Kleinbeträge ab
Artikel 9 und 16 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft, BGBl 2006 I S. 1970
Durch Artikel 9 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft wird für die Rechnungen über Kleinbeträge i.S.d. § 33 UStDV maßgebliche Grenze auf 150 EUR angehoben. Die Änderung tritt zum in Kraft (Artikel 16 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft). Hierzu gilt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:
§ 33 UStDV in der Fassung vom Artikel 9 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft ist in den Fällen anzuwenden, in denen die zugrunde liegende Lieferung oder sonstige Leistung nach dem ausgeführt wird.
Für nach dem ausgeführte Umsätze, für die bereits vor dem das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt worden ist, sind die Neuregelungen ebenfalls vollumfänglich anzuwenden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 UStG).
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
BMF v. - IV A 5 - S 7285 - 7/06
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2006 I Seite 621
DB 2006 S. 2375 Nr. 44
DStR 2006 S. 1986 Nr. 44
GStB 2006 S. 43 Nr. 11
SJ 2006 S. 12 Nr. 22
UR 2006 S. 722 Nr. 12
UStB 2006 S. 332 Nr. 12
UVR 2006 S. 352 Nr. 12
WPg 2006 S. 1483 Nr. 22
QAAAC-18031