Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer; | Vortragstätigkeit eines freien Mitarbeiters von privaten Schulen (§ 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 1980)
Die Vortragstätigkeit als freier Mitarbeiter von Industriekammern und Handelskammern, Handwerkskammern, Verbänden und Unternehmensberatungsgesellschaften im Bereich der Ausbildung, Fortbildung und beruflichen Umschulung ist umsatzsteuerpflichtig (). Die Auffassung der FinVerw in Abschn. 112a Abs. 1 Satz 1 UStR 1988, daß auch einzelne Personen, die als freie Mitarbeiter an Schulen, Hochschulen oder ähnlichen Bildungseinrichtungen Unterricht erteilen, zu den Unternehmern gehören können, deren Leistungen unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 UStG 1980 fallen, hat im UStG keine Grundlage und widerspricht ferner Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j EWGRL 77/388, soweit sie nicht nur den von Privatlehrern erteilten Schul- und Hochschulunterricht begünstigt.