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BFH 09.07.1998 V R 62/97
Umsatzsteuer; | Umsätze eines selbständigen Vertreters (§ 4 Nr. 11 UStG 1980/1991)
Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 11 UStG 1980/1991 führt entsprechend dem auch aus, wer nur mittelbar an der Vermittlung eines Versicherungs- oder Bausparkassenvertrags mitwirkt. Dafür kann es genügen, daß der Versicherungs- oder Bausparkassenvertreter durch Betreuung, Überwachung oder Schulung von nachgeordneten selbständigen Vermittlern sowie durch Prüfung eines jeden Vertragsangebots mittelbar auf den Kunden einwirken kann.