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BGH 29.03.2001 IX ZR 34/00

Zwangsvollstreckung; | Pfändung in eine offene Kreditlinie

Mit hat der BGH entschieden, dass die Pfändung von Ansprüchen eines Bankkunden aus einem vertraglich vereinbarten Dispositionskredit zulässig ist. Mit dem Abruf des vereinbarten Kredits in Form eines Überweisungsauftrags oder eines Barauszahlungsverfahrens entsteht ein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Darlehens, der wie jede andere Forderung - auch im Voraus - pfändbar ist. Hinsichtlich einer bloßen (stillschweigenden) Duldung einer Kontoüberziehung hatte der BGH bereits 1985 entschieden, dass sich daraus gegen die Bank kein pfändbarer Anspruch auf Kredit ergebe.

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