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Grunderwerbsteuer; | Erwerb eines Grundstücks von einer Kapitalgesellschaft (§ 6 GrEStG)
1972 wurde ein ursprünglich in der Rechtsform einer KG betriebenes Unternehmen in Volkseigentum überführt und nach dem Beitritt der neuen Bundesländer zur Bundesrepublik gemäß dem Treuhandgesetz in eine GmbH umgewandelt. Auf der Grundlage des VermG wurden die Geschäftsanteile der GmbH 1993 auf die Berechtigten zurückübertragen. Dieser Vorgang unterlag nicht der GrESt. Die GmbH hat dann mit notariellem Kaufvertrag vom dem Kläger, der als Sohn eines früheren Mitgesellschafters der KG auch Anteile der GmbH hält, ein Grundstück veräußert. Der Kläger begehrte für diesen grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang eine analoge Anwendung des § 6 GrEStG, da das Unternehmen ursprünglich in der Rechtsform einer KG geführt worden war. Das Thüringer FG ist mit Urt. v. - II 106/95 der bisher ergangenen Rspr. gefolgt ...