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BMF 16.11.1998 IV D 2 - S 7492 - 9/98
Umsatzsteuer; | Steuerbefreiung nach Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
Nach Art. 5 Abs. 2 des Gesetzes v. zu dem Abkommen vom zur Änderung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und zu weiteren Übereinkünften (BGBl 1994 II 2594, 2598) ist bekanntgemacht worden, daß das Abkommen nach seinem Art. 52 Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland am in Kraft getreten ist (BGBl 1998 II 1691). Das Abkommen ist gleichzeitig für Belgien, Frankreich, Kanada, die Niederlande, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten in Kraft getreten. Zu den Änderungen des Art. 67 Abs. 3 ZA-NTS hat das Stellung genommen.