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BFH 05.09.2006 VI R 41/02, StuB 20/2006 S. 805

Einkommen-/Lohnsteuer | Bewertung eines geldwerten Vorteils

Erhält ein Arbeitnehmer verbilligt Waren (z. B. Jahreswagen), die sein Arbeitgeber herstellt oder vertreibt, kann die Höhe des geldwerten Vorteils nach der Regelung des § 8 Abs. 2 EStG ohne Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag, oder mit diesen nach der des § 8 Abs. 3 EStG ermittelt werden (Bezug: § 8 Abs. 2 und 3 EStG).

Praxishinweise: Der Arbeitnehmer hat ein echtes Wahlrecht für die Ermittlung des geldwerten Vorteils. Dabei ist nach Absatz 2 vom günstigsten Preis am Markt der tatsächliche Kaufpreis des Arbeitnehmers abzuziehen, während nach Absatz 3 von dem um den Bewertungsabschlag (4 %) geminderten Angebotspreis der tatsächliche Kaufpreis des Arbeitnehmers und ein entsprechender Rabattfreibetrag abzuziehen sind.

– erl –

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