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Bewertung; | entschädigungsloser Übergang des Gebäudes nach Ablauf des Erbbaurechtsvertrags
Zur Frage, wie ein mit einem Erbbaurecht belastetes Grundstück zu bewerten ist, wenn vereinbart ist, daß ein vom Erbbauberechtigten errichtetes Gebäude entschädigungslos oder gegen Zahlung einer teilweisen Entschädigung auf den Grundstückseigentümer übergehen soll und der Grundstückseigentümer somit neben dem Erbbauzins eine zusätzliche Leistung des Erbbauberechtigten erhält, vertritt das Hessische FinMin mit Erl. v. - S 3014b A - 5 - II B 41 (K) folgende Auffassung: Das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück wird mit dem 18,6fachen des jährlichen Erbbauzinses bewertet. Ein gesonderter Ansatz eines Sachleistungsanspruchs erfolgt nicht.