Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Spanien plant die Einführung von Dokumentationsvorschriften für Verrechnungspreise
Bislang enthält das spanische Körperschaftsteuergesetz nur wenige Vorschriften, die sich mit grenzüberschreitenden Transaktionen beschäftigen. Der Steuerpflichtige ist zwar verpflichtet, seine Verrechnungspreise entsprechend dem Fremdvergleichsgrundsatz zu gestalten, Dokumentationspflichten bestehen aber lediglich für Kostenumlageverträge.
Nachdem im Jahr 2004 die Einführung neuer Verrechnungspreisbestimmungen scheiterte, legte die spanische Regierung am einen neuen Gesetzesentwurf vor, der im Falle seines Inkrafttretens die Verrechnungspreisregelungen in Spanien erheblich erweitern würde. Das Herzstück des geplanten Gesetzes sind umfangreiche Dokumentationsvorschriften für Verrechnungspreise, die aufgrund des weiten Begriffs der verbundenen Parteien und der Erfassung innerstaatlicher Transaktionen weit reichende Konsequenzen nach sich ziehen werden.
Ein vorläufiger Entwurf wurde bereits am bekannt gegeben. Es wird erwartet, dass die neuen Regeln im Oktober oder November 2006 verabschiedet werden und mit Wirkung zum in Kraft treten. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die bestehenden spanischen Regelungen und die geplanten Änderungen geben. S. 990