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IWB Nr. 20 vom Seite 955

Finanzverwaltung der Philippinen erlässt Entwurf von Verrechnungspreisvorschriften

Dipl.-Vw. Hilde Todorova und Dipl.-Vw. Andrea Koller, Deloitte, Frankfurt a. M.

Das Verrechnungspreisklima im asiatisch-pazifischen Raum verschärft sich weiter. Nachdem jüngst Vietnam und Singapur Verrechnungspreisvorschriften erließen, hat nun auch die Finanzverwaltung der Philippinen (Bureau of Internal Revenue, BIR) einen umfassenden Entwurf von Verrechnungspreisvorschriften vorgestellt. Die neuen Vorschriften sollen die Anforderungen des § 50 des Philippinischen National Internal Revenue Code von 1997 spezifizieren.

I. Anwendung der Verrechnungspreisvorschriften

Der derzeit vorliegende Entwurf der Verrechnungspreisvorschriften betrifft alle Arten grenzüberschreitender Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen.

Als verbunden gelten solche Unternehmen, die entweder direkt oder indirekt am Management oder Kapital eines anderen Unternehmens beteiligt sind oder in einer anderen Weise Kontrolle ausüben, oder bei denen die gleichen Personen an Management, Kontrolle oder Kapital dieser Unternehmen beteiligt sind. Als kontrollierend wird dabei eine Beteiligung von mindestens 30 % angesehen.

Folgende Typen von Transaktionen werden durch die Richtlinie abgedeckt:

  • Verkauf oder Nutzung/Lizenzierung materieller Wirtschaftsgüter;

  • Verkauf od...

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