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Anfechtung von Vorauszahlungsbescheiden
Die Festsetzung der Umsatzsteuer für das Kalenderjahr löst zwar die auf Vorauszahlungsbescheiden beruhende Umsatzsteuerfestsetzung für die Voranmeldungszeiträume ab. Der Zulässigkeit der Anfechtung der Vorauszahlungsbescheide kann der Erlass eines Jahressteuerbescheids jedenfalls dann nicht entgegenstehen, wenn der Inhaltsadressat des Jahressteuerbescheids nicht identisch ist mit dem Inhaltsadressaten der Vorauszahlungsbescheide.