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Berufsrecht | Zulässigkeit einer Verrechnungsstelle für Anwaltshonorare
Anwaltliche Verrechnungsstellen, die bestimmte Forderungen von Anwälten ankaufen und sie sodann für eigene Rechnung geltend machen, sind zulässig und können nicht auf Antrag der Anwaltskammern verboten werden, da dem Abtretungsverbot nach § 49b Abs. 4 BRAO keine Außenwirkung und deshalb auch kein Marktbezug zukommt (, MDR 2006 S. 840).