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Sozialversicherung | Nachträgliche Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen bei mehreren Mini-Jobs
Ein Arbeitgeber kann trotz Unkenntnis von mehreren Mini-Jobs seines Arbeitnehmers, die zur Versicherungspflicht führen, zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nachträglich herangezogen werden, ohne dass er darauf vertrauen durfte, dass weitere Beschäftigungen von der Krankenkasse vorher erkannt und ihm mitgeteilt würden. Ein schützenswertes Vertrauen besteht nur dann, wenn er selbst die obliegende Meldung nach § 104 SGB IV abgegeben und zusätzlich nach dem Vorliegen weiterer geringfügiger Beschäftigungen gefragt hat. Allein die Tatsache, dass er seiner eigenen Meldepflicht nachgekommen ist, löst keine erhöhte Schutzwürdigkeit aus ().