Kindergeld: Aufgabe des inländischen Wohnsitzes beim Besuch
einer islamischen Privatschule mit angeschlossenem Internat in Jordanien
Leitsatz
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft i.S. des § 69 Abs. 2 FGO,
dass für eine Tochter, die am Ende der Sommerferien 2005 von der
inländischen Schule abgemeldet worden ist, seit auf einer
islamischen Privatschule mit angeschlossenem Internat in Jordanien ist und
voraussichtlich in den Sommerferien 2006 wieder nach Deutschland
zurückkehren soll, ab September 2005 ein Anspruch auf Kindergeld nicht
mehr besteht, weil sie ihren inländischen Wohnsitz im Haushalt ihrer
Eltern zumindest für die Dauer ihrer Ausbildung in Jordanien aufgegeben
hat. Gegen die Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes im Haushalt der
Eltern sprach im Streitfall, dass die Tochter im Zeitpunkt, in dem sie nach
Jordanien ging, bereits 14 Jahre alt war.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 204 Nr. 3 PAAAC-17230
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 23.08.2006 - 8 V 31/06
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