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FG Baden-Württemberg  v. - 6 K 164/04 EFG 2007 S. 167 Nr. 3

Gesetze: DBA LUX Art. 20 Abs. 2 S. 3 DBA LUX Art. 20 Abs. 3 DBA LUX Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 DBA LUX Art. 2 Abs. 2 EStG 1997 § 20 Abs. 1 Nr. 1

DBA-Luxemburg

Erträge aus stiller Beteiligung an einer Luxemburger Kapitalgesellschaft

Leitsatz

1. Eine in Deutschland ansässige GmbH ist nach dem DBA-Luxemburg abkommensberechtigt.

2. Obwohl das DBA-Luxemburg im Jahr 1958 geschlossen wurde, richtet sich die Auslegung der darin verwendeten und im Abkommen selbst nicht definierten Begriffe nach der für das jeweilige Streitjahr geltenden Fassung des EStG und des KStG.

3. Einkünfte einer in Deutschland ansässigen GmbH aus der typisch stillen Beteiligung an einer Luxemburger Kapitalgesellschaft, an der sie zu mindestens 25 % beteiligt ist, unterfallen als Dividenden im Sinne des DBA-Luxemburg dem Schachtelprivileg des Art. 20 Abs. 3 DBA-Luxemburg und sind danach von der Besteuerung in Deutschland freigestellt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 167 Nr. 3
IWB-Kurznachricht Nr. 9/2007 S. 466
KÖSDI 2007 S. 15470 Nr. 3
OAAAC-17226

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FG Baden-Württemberg v. 24.07.2006 - 6 K 164/04

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