Keine „Betriebsveranstaltung” bei Teilnahme nur der Führungsebene des Unternehmens
Leitsatz
1. Voraussetzung für die Lohnsteuer-Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG ist, dass die Teilnahme an der Veranstaltung
grundsätzlich allen Mitarbeitergruppen offen steht. Die Teilnahme darf nicht von der Stellung im Betrieb, von der Lohngruppe,
von besonderen Leistungen oder der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängen. Zwar kann auch eine steuerlich begünstigte Betriebsveranstaltung
vorliegen, wenn die Veranstaltung nur für eine Organisationseinheit des Betriebes durchgeführt wird, wie z.B. für einzelne
Werke eines Großunternehmens, für einzelne Abteilungen, für Filialen oder nur für den Innen- bzw. Außendienst; das gilt aber
stets nur, wenn es sich um eine vertikale Auswahl der teilnahmeberechtigten Personen handelt.
2. Nehmen bei einer international tätigen Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit partnerschaftlicher Organisationsstruktur
nur die Partner, und damit nur Führungskräfte, an einem „Partnertreffen” mit Abendveranstaltung teil, liegt aufgrund der horizontalen
Zusammensetzung des Teilnehmerkreises keine Betriebsveranstaltung im Sinne von § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG vor.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 284 Nr. 5 EFG 2006 S. 1759 Nr. 22 INF 2006 S. 808 Nr. 21 KÖSDI 2007 S. 15386 Nr. 1 StuB-Bilanzreport Nr. 3/2007 S. 86 JAAAC-17219
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.11.2005 - 12 K 70/04
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