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Die nichteheliche Lebensgemeinschaft
Eine Standortbestimmung anhand der Rechtsprechung
Die gelebten Formen der Familienstrukturen sind seit 15 bis 20 Jahren einem erheblichen Wandel ausgesetzt; die Ehe ist nicht mehr die alleinige Lebensform, andere Arten von Lebensgemeinschaften zwischen Partnern verschiedenen oder auch gleichen Geschlechts, vor allem aber die nichteheliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, mit Kindern oder ohne Nachwuchs, sind alltäglich geworden. Im Jahre 1999 wurden 2,1 Mio. solcher nichtehelicher Lebensgemeinschaften gegenüber 19,5 Mio. Ehen gezählt (vgl. Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts v. , FamRZ 2000 S. 1275). Inzwischen wird die Zahl auf 2,5 Mio. geschätzt (vgl. Schreiber in Scholz/Stein Teil N Rn. 1). Dabei ist bemerkenswert, dass in den neuen Bundesländern 55 %, also mehr als die Hälfte der unverheirateten Paare Kinder haben; in den alten Bundesländern sind es lediglich 19 %. Während der Bereich der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften (Lebenspartnerschaften) inzwischen gesetzlich geregelt ist, gibt es für die nichtehelichen Lebensgemeinschaften von Mann und Frau nach wie vor keine umfassende gesetzliche Regelung. S. 3552