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Insolvenzrecht | Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
Allein der Hinweis auf die mehrmonatige (hier: sechsmonatige) Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen reicht aus, um den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit glaubhaft zu machen () NWB MAAAB-99781. Ob es sich bei dem Antragsteller um eine öffentlich-rechtlich organisierte Krankenkasse oder um einen privaten Gläubiger handelt, ist hierbei unerheblich. Die Zahlungsunfähigkeit könne nicht nur im Wege der Ermittlung der Unterdeckung für einen bestimmten Zeitraum, sondern auch mit Hilfe von „Indiztatsachen” festgestellt werden. Der BGH gab damit der Rechtsbeschwerde einer Krankenkasse statt, deren Fremdantrag von den Vorinstanzen abgewiesen worden war, weil weder eine Fruchtlosigkeitsbescheinigung des mit Vollstreckungsmaßnahmen beauftragten Gerichtsvollziehe...