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Berufsrecht; | Versorgungswerk der Steuerberater in Baden-Württemberg

Nachdem der Landtag von Baden-Württemberg am das Gesetz über das Versorgungswerk der Steuerberater in Baden-Württemberg endgültig verabschiedet hat, kann das Gesetz am in Kraft treten und die Errichtung des Versorgungswerkes zum erfolgen. Anfang 1999 werden alle Berufsangehörigen, die Mitglied des Versorgungswerks werden (d. h. die am Mitglied einer Steuerberaterkammer in Baden-Württemberg sind und zu diesem Zeitpunkt das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) oder auf Antrag in das Versorgungswerk aufgenommen werden können (d. h. die am Mitglied einer Steuerberaterkammer in Baden-Württemberg sind und das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben), angeschrieben und über das weitere Verfahren informiert. Derzeit können keine Anträge auf Befreiung vom Versorgungswerk oder auf Beitr...

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