OFD Frankfurt am Main - S 2246 A - 29 - St 210

Ertragsteuerliche Behandlung der Berufsgruppe der Kulturwissenschaftler

Bezug:

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder teilt die OFD zur ertragsteuerlichen Behandlung der Berufsgruppe der Kulturwissenschaftler Folgendes mit:

Das Berufsbild und das Tätigkeitsfeld des Kulturwissenschaftlers ist sehr vielschichtig. Der überwiegende Teil der Tätigkeiten kann hierbei als freiberufliche wissenschaftliche, schriftstellerische oder unterrichtende Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG qualifiziert werden.

Hierzu gehören insbesondere die Tätigkeiten im Rahmen der Kuratierung bestehender Sammlungen, der konzeptionellen Arbeiten an Museen, der Vorbereitung von Ausstellungen, der wissenschaftlichen Forschungsprojekte und Publikationen, der denkmalpflegerischen Gutachten, Firmen- und Vereinsfestschriften und der Erwachsenenbildung.

Es werden jedoch zum Teil auch gewerbliche Tätigkeiten – wie z.B. genealogische Recherchen (Ahnenforschung) – ausgeübt. Diese sind gewerblich, da zu ihrer Durchführung (z.B. im Internet) eine spezielle wissenschaftliche Vorbildung nicht notwendig ist.

Es ist daher nicht möglich, die Tätigkeit des Kulturwissenschaftlers generell und ausnahmslos als selbständige Tätigkeit i.S.d. § 18 EStG zu qualifizieren. Somit kann nur im jeweiligen Einzelfall bei Würdigung de gesamten Tätigkeit des jeweiligen Kulturwissenschaftlers entschieden werden, ob eine selbständige oder gewerbliche Tätigkeit vorliegt.

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Fundstelle(n):
KAAAC-17061