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LAG Brandenburg 16.10.1997 3 Sa 196/97

Kündigungsschutzgesetz; | Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung (§ 123 BGB)

Die im Rahmen von Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag gefallene Äußerung des Bevollmächtigten des Arbeitgebers, daß der Arbeitnehmer eine Abfindung und ein gutes Zeugnis nur erhalte, wenn er die Auflösung akzeptiere, stellt keine zur Anfechtung des Aufhebungsvertrags geeignete rechtswidrige Drohung i. S. des § 123 Abs. 1 BGB dar. Einen Abfindungsanspruch kann der Arbeitnehmer nur in den Ausnahmefällen der §§ 9, 10 KSchG bzw. des § 112 BetrVG geltend machen. Der Zeugnisanspruch hat eine wahrheitsgemäße, wohlwollende Beurteilung zum Gegenstand. Anspruch auf ein ,,gutes'' Zeugnis besteht nicht ohne weiteres, sondern nur dann, wenn entsprechende Leistungen des Arbeitnehmers vorliegen. Die Infragestellung der Abfindung und des ,,guten'' Zeugnisses betrifft daher zusätzlich zu vereinbarende Vertragskomponenten und kann...

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