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Versicherungsrecht; | Kfz- und Allgemeine Rückrufkostenversicherung
Die Kfz-Rückrufkostenversicherung ist schon seit längerem bekannt. Kfz-Hersteller und Kfz-Zulieferer können sich gegen Vermögensschäden aufgrund von Rückrufaktionen (z. B. Benachrichtigungs-, Überführungs-, Aus- und Einbaukosten) absichern. Im Hinblick auf die im Verhältnis zwischen Kfz-Zulieferern und Kfz-Herstellern in den letzten Jahren eingetretenen betriebswirtschaftlichen und technischen Veränderungen (z. B. Systemlieferungen) hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) das Verbandsmodell von 1981 (Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung wegen Rückrufs von Kraftfahrzeugen) überarbeitet. Aber nicht nur Kfz-Hersteller und Kfz-Zulieferer sind vom Rückrufkostenrisiko bedroht. Fast jeder Hersteller von Gebrauchsgütern kann...