Renten, Raten, Dauernde Lasten

13. Aufl. 2006

ISBN der Online-Version: 3-482-55243-4
ISBN der gedruckten Version: 3-482-54633-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Renten, Raten, Dauernde Lasten (13. Auflage)

Teil B: Vermögensübertragungen gegen wiederkehrende Leistungen

I. Unentgeltliche Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

1. Rechtsentwicklung
a) Aktuelle Abgrenzung

146 Wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Privat- oder Betriebsvermögen können Versorgungsleistungen, wiederkehrende Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung (sog. „Gegenleistungsrente”) oder nicht abziehbare Unterhaltsleistungen sein.

147 Versorgungsleistungen – und damit nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbare Sonderausgaben – liegen nur im Zusammenhang mit einer nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten unentgeltlichen Vermögensübergabe vor, die auch als Rechtsinstitut der Vermögensübergabe oder Versorgungsvertrag bezeichnet wird. Sind die wiederkehrenden Leistungen als Gegenleistung für die Vermögensübertragung anzusehen, können sie ggf. als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 EStG) oder Betriebsausgaben (§ 4 EStG) abziehbar sein. Es kann sich insoweit um eine in vollem Umfang entgeltliche, aber auch um eine teilentgeltliche Übertragung handeln. Sowohl von den Versorgungsleistungen als auch von den Gegenleistungsrenten sind die Unterhaltsleistungen abzugrenzen, die dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 2 EStG unterliegen.

148 Die jetzige steuerrechtliche Behandlung der w...

Renten, Raten, Dauernde Lasten

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.