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Transportrechtsreform; | Auswirkungen auf die Speditions- und Warentransport-Versicherung
Seit dem gilt ein neues Transportrecht. Betroffen sind insbesondere die §§ 407 bis 475h HGB n. F. Die Neuregelung des Transportrechts bedingt auch eine Anpassung der Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) und die Aufgabe des bisher darin verankerten Prinzips ,,Haftungsersetzung durch Versicherung'', weil die gesetzliche mindestbetragliche Obhutshaftung des Spediteurs für Sachsubstanzschäden durch vorformulierte AGB - hier die ADSp - nicht abbedungen werden kann. Eine Neuregelung der Speditionsversicherung war deshalb erforderlich und liegt inzwischen vor, wird aber in Teilen vom Bundeskartellamt nicht anerkannt. Das Amt besteht darauf, daß die angegriffenen Regelungen bis Ende 1998 geändert werden. Das Transportgewerbe ist gut beraten, sich mit den Änderungen der Transportversicherun...