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IWB 19/2006 S. 1085

Weißrussland | Steuervergünstigungen für ausländ. und gemischte Unternehmen (der Mindestbeitrag zum Grundkapital ist 20.000 US$) und dabei freier Zugang zum russischen Markt

Wenn die Kapitalbeteiligung mindestens 30 % beträgt, sind die Unternehmen für drei Jahre von der Gewinnsteuer befreit, die infolge des Erlöses vom Verkauf von Produkten und Dienstleistungen fällig ist. Für weitere drei Jahre halbiert sich die zu zahlende Gewinnsteuer, wenn es sich um eine für das Land wichtige Produktion handelt. Alle ausländ. und gemischten Unternehmen können, auf ihre eigene Produktion bezogen, lizenzfrei exportieren und importieren. Die Exporterlöse von Unternehmen mit mindestens 30 % ausländ. Beteiligung in fremder Währung sind nach Zahlung der Steuer und anderer Verpflichtungen gegenüber dem Staat frei verfügbar. Es besteht freie Zuliefererwahl und Preisfestlegung. Es gelten fünf Jahre Garantie für die bei Betriebsgründung angewandten rechtlichen Regelungen u. a., sow...

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