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FG München 26.07.2006 4 K 4359/03, NWB direkt 41/2006 S. 11
Erwerb eines widerruflich Bezugsberechtigten bei einer Lebensversicherung
Der Erwerb einer Lebensversicherungssumme durch einen widerruflich Bezugsberechtigten unterliegt insoweit nicht der Erbschaftsteuer, als er auf eigenen Zahlungen der Versicherungsprämien aus eigenem Vermögen beruht.