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Abzweigungsverfügung im Kindergeldrecht
Gegen eine Abzweigungsverfügung nach § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG, mit der das Kindergeld an die den Unterhalt gewährende Stelle abgezweigt wird, ist als vorläufiger Rechtsschutz Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 FGO und nicht Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 114 FGO statthaft.