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Fahrtkosten eines kranken Kinds anlässlich eines Schulwechsels
Fahrtkosten für ein an Entwicklungsstörungen leidendes Kind anlässlich eines Schulwechsels sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Bei den Aufwendungen handelt es sich dem Grunde nach um Berufsausbildungskosten, die mit dem Kinderfreibetrag/Kindergeld abgegolten sind. Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung kommt nur in Betracht, wenn die Fahrtkosten krankheitsbedingt waren, d. h. wenn der erforderliche Schulwechsel medizinisch indiziert gewesen wäre.