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Wohnungsüberlassung an Miteigentümer
Die OFD Karlsruhe hat anhand von neun verschiedenen Fällen zur Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Wohnungsüberlassung an einen Miteigentümer Stellung genommen. Behandelt werden folgende Einzelfälle: A und B vermieten gemeinsam; A vermietet allein, B nutzt selbst; A und B nutzen selbst; Teilweise gemeinsame Vermietung und teilweise Selbstnutzung; Gemeinsame Vermietung zu Wohnzwecken; A und B vermieten teilweise allein; Vermietete Eigentumswohnungen; Eheleute ohne Mietvertrag und Eheleute und Mietvertrag.