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Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Billigkeitsmaßnahmen
Die OFD Münster teilt mit, dass das FinMin Nordrhein-Westfalen eine generelle Regelung zu der Gewährung von steuerlichen Billigkeitsmaßnahmen für solche Personen, die wirtschaftliche Nachteile aufgrund der lang anhaltenden hochsommerlichen Witterungslage erlitten haben (u. a. für Landwirte, Forstwirte, Gärtner), abgelehnt hat, aber gleichwohl zugesagt hat, dass Anträge der betroffenen Personen von den Finanzämtern bevorzugt und unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden.