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Gesellschaftsrecht | Eintragung der Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers
Bei der Anmeldung der Amtsniederlegung eines Geschäftsführers, der auch Gesellschafter ist, zum Handelsregister ist der Zugang oder die Zustellung der Niederlegungserklärung gegenüber einem weiteren Gesellschafter durch Urkunde nachzuweisen. Dieser Nachweis kann nicht durch eidesstattliche Versicherung ersetzt werden. § 39 Abs. 2 GmbHG verlangt ausdrücklich einen urkundlichen Nachweis, der sich ggf. auch auf den Ersatz des Zugangs durch Gerichtsvollzieherzustellung nach § 132 Abs. 1 BGB oder öffentliche Zustellung nach § 132 Abs. 2 BGB beziehen kann (OLG Frankfurt/M., Beschluss v. 19. 7. 2006 - 20 W 229/06, ZIP 2006 S. 1769).