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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 2 K 5010/01 EFG 2006 S. 1726 Nr. 22

Gesetze: AO § 227 Abs. 1

Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis aus sachlichen Billigkeitsgründen

Leitsatz

Steuern, die bestandskräftig festgesetzt worden sind, können nur dann im Billigkeitsverfahren sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich oder nicht zumutbar war, sich gegen der Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1726 Nr. 22
CAAAC-16433

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 16.08.2006 - 2 K 5010/01

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