Eigenheimzulage für ein als Wohnhaus genehmigtes Objekt
Leitsatz
Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein älteres Haus, das ursprünglich als Wohnhaus genehmigt worden ist und laut Bauzeichnungen
ein solches darstellt, so hat er kein Wochenendhaus erworben und kann demgemäß Eigenheimzulage beanspruchen.
Ist ein Objekt über Jahre hinweg von mehreren Familien zu Wohnzwecken ständig genutzt worden und haben die Behörden die dauerhafte
Nutzung zu Wohnzwecken nicht beanstandet, ist davon auszugehen, dass das Haus seinerzeit in Übereinstimmung mit geltenden
Vorschriften errichtet und genutzt worden ist, selbst wenn die zurückliegenden Vorgänge sich nicht mehr aufklären lassen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): YAAAC-16430
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 10.08.2005 - 2 K 708/04
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