Kein Wegfall des Anspruchs auf Kindergeld bei automatischer Löschung als Arbeitssuchender
Leitsatz
Eine Meldung als Arbeitssuchender i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG ist gegeben, wenn ein Kind selbst bei der Bundesagentur
für Arbeit vorspricht, sich arbeitslos meldet und bekundet, die Ausbildung fortsetzen zu wollen.
Der Gesetzgeber hat weder angeordnet, dass die Arbeitslosenmeldung kontinuierlich zu wiederholen ist, noch hat er den Agenturen
für Arbeit die Möglichkeit eingeräumt, durch Streichungen in der Meldeliste über den Fortbestand eines Kindergeldanspruchs
zu befinden. Die automatische Löschung als Arbeitssuchender führt daher nicht zum Wegfall des Anspruchs auf Kindergeld.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): INF 2006 S. 889 Nr. 23 DAAAC-16424
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 16.06.2006 - 1 K 303/05
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