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FG München 06.07.2006 5 V 2015/06, KSR 10/2006 S. 12

Berechnung des Veräußerungsgewinns bei Aktientausch

Beim Tausch von Gesellschaftsanteilen liegt eine Veräußerung i. S. des § 17 EStG vor. Der Veräußerungspreis bemisst sich nach dem in bar erlangten Kaufpreis und dem gemeinen Wert der Gesellschaftsanteile. Sofern die Aktien nur an einer ausländischen Börse gehandelt und im Inland keine Kurswerte veröffentlicht werden, richtet sich ihr Wert nach der dortigen Kursnotierung und ist auf den Bewertungsstichtag in Euro umzurechnen. Ob nach dem sog. Nettoprinzip Kursänderungen von börsennotierten Gesellschaftsanteilen als Gegenleistung zu berücksichtigen sind, ist davon abhängig, ob im Kaufvertrag schuldrechtliche Verfügungsbeschränkungen beschlossen werden.

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