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BBKM Nr. 10 vom Seite 269

Vermögensberatung als neues Geschäftsfeld

Laufenberg M., Vermögensberatung in der Steuerkanzlei – eine Standortbestimmung, Stbg 6/2006 S. 280-282, 291-301

Die Attraktivität der Kanzlei kann auch durch die Beratung in privaten Vermögensangelegenheiten erhöht werden. Dabei darf der Steuerberater jedoch die Grenze zur Anlageberatung nicht überschreiten, weil diese als gewerbliche Tätigkeit nicht mit seinem Beruf vereinbar ist.

Praxishinweis

Um hier den sichersten Weg zu gehen, bietet sich die Kooperation mit einem Vermögensberater an, der optimierend tätig wird. In einem ersten Schritt sind die für eine Vermögensberatung in Betracht kommenden Mandanten zu identifizieren. Sodann ist eine Privatbuchhaltung zu erstellen, die eine zügige und sichere Vermögensberatung erlaubt. Aufbauend auf der Vermögensbilanz und den Ergebnissen der Steuerberatung sind eine solide Vermögensplanung und das Vermögenscontrolling möglich.

Neben haftungsrechtlichen Fragen spricht Laufenberg auch Honorarfragen an. Für die Vermögensberatung gilt die übliche Vergütung nach den §§ 612, 632 BGB als vereinbart. Für langfristige Geschäftsverbindungen empfehlen sich Paketpreise.