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BBKM 10/2006 S. 246

Nachbewertungsklausel bei der Übernahme von Mandaten

Wird in einem Vertrag über die entgeltliche Übernahmen von Steuerberatungsmandaten die Höhe des Kaufpreises am Netto-JahresumsatzS. 247 des letzten vollen Geschäftsjahres orientiert, so erfüllt eine Vertragsklausel über eine nachträgliche Kaufpreisreduzierung den objektiven Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB (sittenwidriges Rechtsgeschäft), die bestimmt, dass jeglicher Umsatzrückgang im ersten Jahr nach Übernahme der Mandate, unabhängig von seinem Grund und unabhängig von einem Vertretenmüssen des Veräußerers, in voller Höhe zur Reduzierung des Kaufpreises führt ([im Anschluss an OLG Naumburg, NJW-RR 2006 S. 421] OLG Naumburg, Urteil vom – 1 U 48/05, DStR 2006 S. 1387). Im konkreten Fall verneinte das Gericht die Sittenwidrigkeit mit dem Hinweis, der benachteiligte Verkäufer habe sich bewusst auf das ungleiche Le...